Schul­ord­nung

Es ist selbst­ver­ständ­lich, dass im Zusam­men­le­ben vie­ler Men­schen Regeln gel­ten müs­sen. Die mei­sten die­ser Regeln (rück­sichts­vol­ler Umgang mit Men­schen und Din­gen) sind jedem bekannt. Daher ste­hen in die­ser Haus­ord­nung nur die Regeln, die dar­über hin­aus alle in der Schu­le täti­gen Per­so­nen beach­ten müssen.

1. Schü­le­rin­nen und Schü­ler betre­ten das Schul­ge­bäu­de erst fünf Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn. Das gilt auch dann, wenn der Unter­richt nicht zur ersten Stun­de beginnt.

2. Das Rau­chen ist für alle in der Schu­le täti­gen Per­so­nen und Gäste auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de gesetz­lich verboten.

3. In den gro­ßen Pau­sen bege­ben sich alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Sekun­dar­stu­fe I auf die Schul­hö­fe. Fin­det der Unter­richt vor oder nach der Pau­se nicht im Klas­sen­raum statt, wer­den die nöti­gen Mate­ria­li­en mit in die Pau­se genom­men. Regen- und Schnee­pau­sen wer­den durch ein wie­der­hol­tes Gongzei­chen ange­zeigt. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler blei­ben dann im Gebäude.

4. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Sekun­dar­stu­fe I dür­fen wäh­rend der Schul­zeit das Schul­ge­län­de nicht ver­las­sen. In den 5-Minu­ten-Pau­sen blei­ben die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Gebäu­de. Der Kiosk ist dann geschlossen.

5. In der Mit­tags­pau­se an lan­gen Tagen (12.35 – 13.35 Uhr) dürfen

Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 5. und 6. Klas­sen das Schul­ge­län­de nicht verlassen.

Ab Klas­se 7 kön­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler das Schul­ge­län­de mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung der Eltern verlassen.

Rege­lung für den Gebrauch elek­tro­ni­scher Medi­en am Gym­na­si­um Hochdahl

Laut §2 unse­res Schul­ge­set­zes sol­len Schü­le­rin­nen und Schü­ler (SuS) ler­nen „mit Medi­en ver­ant­wor­tungs­be­wusst und sicher umzugehen.“

1. Medi­en­nut­zung im Unterricht

Wäh­rend des Unter­richts und in den 5-Minu­ten-Pau­sen sind Handys/Smartphones (gemeint sind auch ande­re elek­tro­ni­sche Medi­en wie MP3-Play­er, Tablets, Foto­ap­pa­ra­te) in den Unter­richts­räu­men grund­sätz­lich aus­ge­schal­tet und außer Sicht ver­staut. Die Inte­gra­ti­on elek­tro­ni­scher Medi­en in den Unter­richt ist in die Ver­ant­wor­tung der jewei­li­gen Lehr­kraft gelegt. Mit ihrer Erlaub­nis dür­fen Gerä­te für Unter­richts­zwecke genutzt wer­den. Dabei ach­tet die Lehr­kraft dar­auf, dass auch SuS, die kein Handy/ Smart­phone mit­füh­ren, ohne Nach­tei­le mit­ar­bei­ten können.

2. Nut­zung der elek­tro­ni­schen Medi­en außer­halb des Unterrichts

In den gro­ßen Pau­sen, in der Mit­tags­pau­se sowie in Frei­stun­den ist die Nut­zung elek­tro­ni­scher Medi­en – außer in der Men­sa – erlaubt. Dabei ist zu beach­ten, dass nie­mand gestört wird. Die Gerä­te müs­sen stumm geschal­tet sein bzw. mit Kopf­hö­rern benutzt werden.

Fotos, Vide­os und Sprach­auf­nah­men dür­fen nur mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der Schul­lei­tung und der betrof­fe­nen Per­son gemacht, ver­wen­det oder wei­ter­ge­lei­tet wer­den (im Zwei­fels­fall muss eine schrift­li­che Erlaub­nis nach­ge­wie­sen wer­den). Andern­falls kön­nen Per­sön­lich­keits­rech­te ver­letzt wer­den, was straf­bar ist. Medi­en (Fil­me, Musik, Apps, Web­sei­ten usw.), die extre­mi­sti­sche, frem­den-feind­li­che, anti­se­mi­ti­sche, sexi­sti­sche, gewalt­tä­ti­ge, all­ge­mein Men­schen her­ab­set­zen­de oder alters­un­an­ge­mes­se­ne Inhal­te haben, dür­fen nicht ange­zeigt werden.

Neben den SuS sind bei min­der­jäh­ri­gen SuS die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für den Inhalt der gespei­cher­ten Medi­en verantwortlich.

3. Wel­che Fol­gen hat ein Ver­stoß gegen die Regeln?

Bei einem Ver­stoß oder dem Ver­dacht auf einen Ver­stoß gegen die­se Regeln zieht die Lehr­kraft das aus­ge­schal­te­te Gerät ein und gibt es unter Nen­nung von Name und Klasse/Jahrgangsstufe im Sekre­ta­ri­at ab. Es kann nach Unter­richts­schluss vom Besit­zer gegen Emp­fangs­be­stä­ti­gung abge­holt wer­den. Für die Zeit der Auf­be­wah­rung über­nimmt die Schu­le kei­ne Haf­tung für die aus­ge­schal­te­ten Geräte.

Beim 3. Ver­stoß wer­den die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bzw. der/die voll­jäh­ri­ge Schüler/in zur Abho­lung des Geräts und zum päd­ago­gi­schen Gespräch mit einem Mit­glied der Schul­lei­tung eingeladen.

Ergän­zen­de schul­recht­li­che Erzie­hungs- und Ord­nungs­maß­nah­men blei­ben vor­be­hal­ten. Bei schwe­ren Ver­stö­ßen (z.B. Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te, Kon­sum straf­ba­rer Inhal­te) wird von der Schul­lei­tung die zustän­di­ge Stel­le der Poli­zei eingeschaltet.