
Es ist selbstverständlich, dass im Zusammenleben vieler Menschen Regeln gelten müssen. Die meisten dieser Regeln (rücksichtsvoller Umgang mit Menschen und Dingen) sind jedem bekannt. Daher stehen in dieser Hausordnung nur diejenigen Regeln, die darüber hinaus alle in der Schule tätigen Personen beachten müssen.
- Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn. Das gilt auch dann, wenn der Unterricht nicht zur ersten Stunde beginnt.
- Das Rauchen ist für alle in der Schule tätigen Personen auf dem gesamten Schulgelände gesetzlich verboten.
- Handys, MP3-Player und ähnliche Geräte müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und weggesteckt sein. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Das Fotografieren und Filmen im Gebäude bedarf der vorherigen Genehmigung der Schulleitung.
- In den großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf die Schulhöfe. Findet der Unterricht vor oder nach der Pause nicht im Klassenraum statt, werden die nötigen Materialien mit in die Pause genommen. Regen- und Schneepausen werden durch ein wiederholtes Gongzeichen angezeigt. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dann im Gebäude.
- Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Schulzeit das Schulgelände nicht verlassen. In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Gebäude. Der Kiosk ist dann geschlossen.
- Wenn Nachmittagsunterricht stattfindet, dürfen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I – mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern – das Schulgebäude verlassen.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 24.9.2008)


